Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Longwall Studio Bentele & Rothe Gbr
Seidelbaststraße 12
72461 Albstadt

Vertreten durch:
Florian Bentele
David Rothe

Kontakt

Telefon: +49 7432 130 99 52
E-Mail: hallo@longwallstudio.de

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE351642405

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Quelle:  https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html

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Urheberrecht

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

1. Longwall Studio Bentele & Rothe Gbr arbeiten ausschließlich nach folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit, einen Widerspruch unsererseits bedarf es nicht.

2. Wenn keine bestimmte Bindungsdauer fixiert ist, sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich.

3. Eingeräumte Mietoptionen können jederzeit unsererseits widerrufen werden, ohne dass ein Haftungsanspruch des Kunden entsteht.

4. Verträge und Ergänzungen werden rechtswirksam, sobald sie unterzeichnet sind. Mündliche Vereinbarungen und Absprachen sind unwirksam, bis sie schriftlich fixiert und unterzeichnet sind.


§ 2 Inanspruchnahme des Studios und technischer Einrichtungen

1. Longwall Studio Bentele & Rothe Gbr vermietet dem Auftraggeber, die im Mietvertrag erwähnten Räume zu dem dort festgelegten Zeitraum.

2. Eine Weitervermietung an Dritte ist unzulässig; allein der im Mietvertrag genannte Auftraggeber hat Anspruch auf Nutzung der Räume und der ihm überlassenen Gegenstände.

3. Mit Beendigung der Vertragsdauer sind alle angemieteten Studios in einem aufgeräumten und gereinigtem Zustand entsprechend zu hinterlassen. Dies entbindet nicht von der Zahlung der Endreinigung.

4. Als Leistungsort für alle von Longwall Studio Bentele & Rothe Gbr zu erbringenden Leistungen ist das Studiogelände in Albstadt.

5. Der Auftraggeber hat sich vor oder mit Beginn des Mietzeitraumes über die ordnungsgemäße Beschaffenheit der Studios und der Gegenstände zu überzeugen. Werden Mängel nicht unmittelbar gerügt, gilt das Studio und Gegenstände als ordnungsgemäß abgenommen.

6. Die überlassenen Räume und Gegenstände sind pfleglich und ordnungsgemäß zu behandeln.


§ 3 Inanspruchnahme sonstiger Leistungen

1. Liegt der Stromverbrauch über der Stromkostenpauschale von € 15,00 muß der Differenzbetrag zugezahlt werden.

2. Die Entscheidung über die Inbetriebnahme der Heizung übernimmt Longwall Studio Bentele & Rothe Gbr. Eine generelle Heizkostenpauschale gilt vom 01. September bis zum 31. April.


§ 4 Haftung des Auftraggebers

1. Die Gefahr für die Mietsache und übernommene Gegenstände geht mit der Leistung an den Auftraggeber über. Dies gilt auch für die Transport- und Versandgefahr, selbst wenn Transport und Versand durch Longwall Studio Bentele & Rothe Gbr im Namen des Auftraggebers durchgeführt werden.

2. Der Auftraggeber haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache. Er haftet für alle Sach- und Personenschäden, die im mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang zur Studionutzung stehen.

3. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und aller sonstigen behördlichen Vorschriften und Auflagen verantwortlich.

4. Während des Mietzeitraumes notwendig werdende Reparaturen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur unverzüglichen Anzeige aller während des Mietzeitraumes entstehenden Schäden.

5. Verlorene, defekte oder zerstörte Gegenstände sind nach Entscheidung von Longwall Studio Bentele & Rothe Gbr entweder vom Auftraggeber auf dessen Kosten durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem Auftraggeber zum Tagespreis in Rechnung gestellt.

6. Der Auftraggeber trägt die Versicherungspflicht. Der Vertragspartner / Mieter erklärt mit Annahme des Mietvertrags/ Auftrages ausdrücklich, dass er über eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungshöhe verfügt.



§ 5 Haftung der Longwall Studio Bentele & Rothe Gbr

1. Der Auftraggeber übernimmt die Räumlichkeiten und technische Einrichtungen in dem Zustand, in dem sie sich bei Übergabe befinden.

2. Longwall Studio Bentele & Rothe Gbr übernimmt keine Haftung, daß Räumlichkeiten oder technische Einrichtungen den behördlichen oder sonstigen Auflagen der beabsichtigten Nutzung gerecht werden. Der Auftraggeber hat sich über die bestehenden Vorschriften zu informieren.

3. Longwall Studio Bentele & Rothe Gbr übernimmt keine Haftung, für den Fall, daß dem Auftraggeber durch Störung oder Ausfall der Mietsache Schäden jedweder Art entstehen.


§ 6 Rechnungs- und Zahlungsbedingungen

1. Nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum gelten Rechnungen als anerkannt. Durch Widerspruch wird die Fälligkeit der Zahlung nicht aufgeschoben.

2. Alle Rechnungen sind porto- und spesenfrei innerhalb von 14 Kalendertagen nach

Rechnungsdatum ohne Abzug in den Geschäftsräumen der Longwall Studio Bentele & Rothe Gbr zu leisten oder auf eines der angegebenen Konten zu überweisen.

3. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen i.H.v. 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz

der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.


§ 7 Beendigung des Vertrages

1. Longwall Studio Bentele & Rothe Gbr ist berechtigt, ohne Einhalt von Kündigungsfristen unter Ausschluß jeglicher Schadensersatzverpflichtungen des Auftraggebers vorzeitig zu lösen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt, gegen ihn ein gerichtliches Vergleichs- oder Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren eingeleitet wurde.

2. Eine fristlose Beendigung des Vertrages ist ferner möglich, wenn der Auftraggeber grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrages verstößt, die mit den Interessen der Longwall Studio Bentele & Rothe Gbr nicht mehr zu vereinbaren sind.

3. Bei einem vorzeitigen Rücktritt des Auftraggebers von 7 Tagen vor Mietbeginn muß er 30 %, von 3 Tagen vor Mietbeginn muß er 50% , ab 48 Stunden vor Mietbeginn 100% der im Vertrag oder im Kostenvoranschlag aufgeführten Tagesaufwendungen zahlen.


§ 8 Gerichtstand und Erfüllungsort

1. Anzuwendendes Recht: Die Rechtsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers, wenn er und der Auftraggeber Vollkaufleute im Sinne des Deutschen HGB sind.